Doppelte Staatsangehörigkeit

Jabalito
Транзит
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З нами з: 04 січня 2012, 17:53

Doppelte Staatsangehörigkeit

Повідомлення Jabalito »

Hallo zusammen
Ich hoffe jemand kann mir mit Infos behilflich sein.

Situation
Er Schweizer, Sie Ukrainerin, verheiratet.
Wir sind beide er Ansicht, dass ein gemeinsames Kind beide Staatsangehörigkeiten besitzen soll, schliesslich ist es auch ein Kind beider Länder.
Seitens der Schweiz stellt dies kein Problem dar, aber offenbar gibt es seitens der Ukraine diesbezüglich Probleme.

Wer hat Erfahrungen diesbezüglich? Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei binationalen Eltern seitens der Ukraine tatsächlich ausgeschlossen?
Wenn ja: Wie funktioniert dies? Schliesslich erhält das Kind in solchem Fall ja automatisch die Schweizerische Staatsbürgerschaft und soweit wir wissen theoretisch auch die Ukrainische...

Besten Dank für Eure Hilfe! djakuju!
Аватар користувача
Снігурка
Дозвіл С
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З нами з: 12 квітня 2007, 17:54
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Повідомлення Снігурка »

im ukrainischen konsulat in Hamburg habe ich vom konsul gehört

es ist egal, welchen pass der vater des kindes hat und ob das kind eine andere staatsangehörigkeit hat. wenn die mutter eine ukrainische staatsbürgerin ist, bekommt das kind automatisch ukrainische staatsangehörigkeit und wird in den pass der mutter eingetragen, da die ukraine keinen kinderpass hat.

ich denke, die ukrainischen gesetze sollen gleich sein, in deutschland oder in der schweiz
Аватар користувача
Svitlana
Айдгенос
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З нами з: 08 лютого 2007, 21:29
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Повідомлення Svitlana »

Hallo Jabalito,

Also, das Kind ist hier geboren und hat schon vermutlich Schweizer Bürgerschaft bekommen.
Da die Mutter Ukrainerin ist, besitzt das Kind auch automatisch die ukrainische Staatsbürgerschaft schon bei der Geburt. Nur besitzt er/sie noch kein Beweis dafür.
1. Der Mutter mit ihrem ukrainischer Pass (+Kopie) und Geburtsurkunde des Kindes (+Kopie) geht nach Bern, füllt Zayava (Antrag) aus und bekommt Dovidka (Bürgerschaftsurkunde), dass das Kind ukrainische Bürgerschaft besitzt. Gratis.
2. Um als UkrainerIn zu reisen, braucht das Kind ein Reisedokument. Es kann entweder im Pass der Mutter eingeschrieben sein oder einen eigenen Pass bekommen.

Das Kind darf doppelte Staatsbürgerschaft besitzen bist es 16 (oder 18?) Jahr alt ist. Dann muss es die Staatsbürgerschaft wählen. Ganz legitim.

http://www.mfa.gov.ua/switzerland/ua/pu ... /40733.htm
Auf der Webseite vom Ukrainischen Konsulat in Bern ist alles ganz gut beschrieben. Auf Ukrainisch halt.
Jabalito
Транзит
Повідомлень: 2
З нами з: 04 січня 2012, 17:53

Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Повідомлення Jabalito »

Vielen Dank für eure Hilfe.

Bis jetzt ist noch kein Kind da, aber wir sind gespannt wies dann tatsächlich aussieht wenns soweit wäre.
Auf dem angegebenen Link steht leider nur wie man die Dokumente bekommt, aber nicht, ob die doppelte Staatsbürgerschaft bis zum 16. Altersjahr tatsächlich möglich ist.
Wir haben in den ukrainischne Rechtsdokumenten auch unterschiedliche und verwirrende Angaben bekommen. Es könnte also von der Stimmung der Beamtin oder des Beamten abhängen....
Unabhängig davon finde ich es persönlich sehr schade, dass nach 16 keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, aber das ist halt eine philosophische Frage und eine entsprechende politische Entscheidung.
Аватар користувача
Svitlana
Айдгенос
Повідомлень: 3853
З нами з: 08 лютого 2007, 21:29
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit

Повідомлення Svitlana »

Jabalito, es gibt nur einer Zakon (Gesetz) und er ist auch auf der Website.


Ich hatte gedacht, es ist logisch, dass Mann sich umsieht auf der Website.
Hier ist mehr Info auf der gleiche Website http://www.mfa.gov.ua/switzerland/ua/26423.htm
Nichts verwirrendes überhaupt.

Na gut, anbei auch das Gesetz falls du es nicht findest: http://zakon1.rada.gov.ua/cgi-bin/laws/ ... eg=2235-14
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