Отож, з першого липня українці повинні розмитнити свої автомобілі.
Або як надбання, яке при переселенні ви забираєте, або за звичайною процедурою.
Для того, щоб розмитнити за першим варіантом, обовʼязкове володіння авто мінімум 6 місяців до переїзду.
Все це можна зробити в найближчій до вас митниці. Нижче - офіційна інформація, список документів, порядок дій (при нагоді буде перекладено).
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... linge.html
Verzollung als Umzugsgut
Damit Sie Ihr Fahrzeug als Umzugsgut verzollen können, muss es vor der ersten Einreise in die Schweiz mindestens sechs Monate durch Sie persönlich im Ausland verwendet worden sein und es muss die Absicht bestehen, das Fahrzeug nach der Einfuhr weiterhin zu verwenden.
Folgende Unterlagen sind für die Verzollung einzureichen:
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Form. 18.44 (PDF, 407 kB, 30.03.2016)
Dieses Formular ist bei einer Zollstelle oder im Internet
www.bazg.admin.ch > Umzug (Übersiedlungsgut) > Antragsformular Form. 18.44 Übersiedlungsgut (PDF, 407 kB, 30.03.2016) verfügbar.
Kopie des Ausweises S (beidseitig)
Original Bewilligung Form. 15.30, sofern vorhanden.
Kopien der Fahrzeugpapiere
Falls die 6-monatige Verwendung im Ausland nicht aus den Fahrzeugpapieren hervorgeht, ist diese mit anderen geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Haben Sie das Fahrzeug verzollt, muss es mit Schweizer Kennzeichen versehen werden. Wenden Sie sich dazu an ein Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Normalverzollung
Folgende Unterlagen sind für eine Normalverzollung mit Bezahlung der Einfuhrabgaben vorzulegen:
Elektronische Einfuhrzollanmeldung
Die Einfuhrzollanmeldung können Sie durch eine Verzollungsagentur / Spedition erstellen lassen (von uns empfohlen) oder selbst vornehmenia e-dec-Web:
www.bazg.admin.ch > Einfuhrzollanmeldung e-dec web > e-dec web Produktion
Wichtig: Die Selbsterfassung in e-dec Web hat vorgängig zu erfolgen.
Kopien der Fahrzeugpapiere
Notwendige Daten zur Bestimmung des aktuellen Fahrzeugwerts (Kaufwert, aktueller Kilometerstand) oder, wenn vorhanden, Schätzung durch eine Werkstatt / Garage.
Original Bewilligung Form. 15.30, sofern vorhanden.
Haben Sie das Fahrzeug verzollt, muss das Fahrzeug in der Schweiz mit Schweizer Kennzeichen versehen werden. Wenden Sie sich dazu an ein Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Bitte beachten Sie, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihr Fahrzeug die europäischen Normen einhält. Diese Voraussetzung können Sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung bzw. einem sogenannten «Certificate of Conformity» (CoC) belegen.
Zuständige Zollstellen
Hier finden Sie eine Liste der zuständigen Zollstellen (PDF, 279 kB, 20.06.2024) (siehe auch Dienststellenverzeichnis):
Hinweis zur Versicherung der Fahrzeuge mit ukrainischem Kontrollschild
So lange Sie noch kein Schweizer Kennzeichen haben, benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine in der Schweiz gültige Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte). Dies gilt sowohl für einen vorübergehenden als auch für einen finalen Aufenthalt in der Schweiz. Eine Grenzversicherung, die in einem EWR-Staat abgeschlossen wurde, ist in der Schweiz ebenfalls gültig.
Ausnahmsweise kann der Versicherungsnachweis auch auf einem elektronischen Gerät in Form eines PDF vorgewiesen werden.
Liegt keine gültige Internationale Versicherungskarte vor,
können die Fahrzeughalterin oder -halter eine neue «Grüne Karte» bei ihrer ukrainischen Versicherung besorgen, oder
bei einer unserer besetzten Dienststellen eine Grenzversicherung abschliessen.
Отож, з першого липня українці повинні розмитнити свої автомобілі.
Або як надбання, яке при переселенні ви забираєте, або за звичайною процедурою.
Для того, щоб розмитнити за першим варіантом, обовʼязкове володіння авто мінімум 6 місяців до переїзду.
Все це можна зробити в найближчій до вас митниці. Нижче - офіційна інформація, список документів, порядок дій (при нагоді буде перекладено).
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/teaser-startseite/brennpunkt-teaser/zollinformationen-zur-ukraine/einfuhr-von-fahrzeugen-ukrainischer-flchtlinge.html
Verzollung als Umzugsgut
Damit Sie Ihr Fahrzeug als Umzugsgut verzollen können, muss es vor der ersten Einreise in die Schweiz mindestens sechs Monate durch Sie persönlich im Ausland verwendet worden sein und es muss die Absicht bestehen, das Fahrzeug nach der Einfuhr weiterhin zu verwenden.
Folgende Unterlagen sind für die Verzollung einzureichen:
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Form. 18.44 (PDF, 407 kB, 30.03.2016)
Dieses Formular ist bei einer Zollstelle oder im Internet www.bazg.admin.ch > Umzug (Übersiedlungsgut) > Antragsformular Form. 18.44 Übersiedlungsgut (PDF, 407 kB, 30.03.2016) verfügbar.
Kopie des Ausweises S (beidseitig)
Original Bewilligung Form. 15.30, sofern vorhanden.
Kopien der Fahrzeugpapiere
Falls die 6-monatige Verwendung im Ausland nicht aus den Fahrzeugpapieren hervorgeht, ist diese mit anderen geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Haben Sie das Fahrzeug verzollt, muss es mit Schweizer Kennzeichen versehen werden. Wenden Sie sich dazu an ein Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Normalverzollung
Folgende Unterlagen sind für eine Normalverzollung mit Bezahlung der Einfuhrabgaben vorzulegen:
Elektronische Einfuhrzollanmeldung
Die Einfuhrzollanmeldung können Sie durch eine Verzollungsagentur / Spedition erstellen lassen (von uns empfohlen) oder selbst vornehmenia e-dec-Web:
www.bazg.admin.ch > Einfuhrzollanmeldung e-dec web > e-dec web Produktion
Wichtig: Die Selbsterfassung in e-dec Web hat vorgängig zu erfolgen.
Kopien der Fahrzeugpapiere
Notwendige Daten zur Bestimmung des aktuellen Fahrzeugwerts (Kaufwert, aktueller Kilometerstand) oder, wenn vorhanden, Schätzung durch eine Werkstatt / Garage.
Original Bewilligung Form. 15.30, sofern vorhanden.
Haben Sie das Fahrzeug verzollt, muss das Fahrzeug in der Schweiz mit Schweizer Kennzeichen versehen werden. Wenden Sie sich dazu an ein Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Bitte beachten Sie, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihr Fahrzeug die europäischen Normen einhält. Diese Voraussetzung können Sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung bzw. einem sogenannten «Certificate of Conformity» (CoC) belegen.
Zuständige Zollstellen
Hier finden Sie eine Liste der zuständigen Zollstellen (PDF, 279 kB, 20.06.2024) (siehe auch Dienststellenverzeichnis):
Hinweis zur Versicherung der Fahrzeuge mit ukrainischem Kontrollschild
So lange Sie noch kein Schweizer Kennzeichen haben, benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine in der Schweiz gültige Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte). Dies gilt sowohl für einen vorübergehenden als auch für einen finalen Aufenthalt in der Schweiz. Eine Grenzversicherung, die in einem EWR-Staat abgeschlossen wurde, ist in der Schweiz ebenfalls gültig.
Ausnahmsweise kann der Versicherungsnachweis auch auf einem elektronischen Gerät in Form eines PDF vorgewiesen werden.
Liegt keine gültige Internationale Versicherungskarte vor,
können die Fahrzeughalterin oder -halter eine neue «Grüne Karte» bei ihrer ukrainischen Versicherung besorgen, oder
bei einer unserer besetzten Dienststellen eine Grenzversicherung abschliessen.