Значить, нижче - правила в‘їзду до зони Шенгенської угоди від SEM.
Так, дозвіл на проживання в одній з країн Шенгенської угоди дає право на недотримання правил безвізового режиму для громадян третіх країн (в тому числі українців). Тобто усі зі статусом S легально перебувають на території інших країн Шенгену, незалежно від вичерпаних 90 днів.
Але… останній абзац дослівно каже: «якщо ви в‘їжджаєте до зони Шенгенської угоди через іншу країну (не Швейцарію), то потрібно дізнаватися за правила в‘їзду до зони Шенгенської угоди в консульстві відповідної країни». Отак от. Виходить, що перебувати в Польщі з S ви можете легально. Але щодо в‘їзду до Шенгену через Польщу потрібно дізнаватися в консульстві Польщі.
Дивіться ще новину нижче. Польща трактує наявність дозволу на проживання в країні Шенгенської угоди по-іншому.
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/th ... e/faq.html
Sie benötigen bei der Einreise in den Schengen-Raum für den kurzfristigen Aufenthalt (ohne Erwerbstätigkeit) von maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen ein anerkanntes Reisedokument, welches die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen muss:
• es ist noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig; und
• es wurde innerhalb der vorangehenden zehn Jahre ausgestellt (das Ausstellungsdatum ist nur relevant für die Einreise in den Schengen-Raum).
Massgebend ist das Ausstellungsdatum des Reisedokuments, ungeachtet einer allfälligen behördlich festgelegten Verlängerung seiner Laufzeit.
Die beiden oben erwähnten Bedingungen gelten hingegen nicht für Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen, die über einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates
Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 1 MB, 11.07.2022)
oder ein gültiges Visum für einen längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D eines Schengen-Staates (nationales Visum, das einem Aufenthaltstitel als gleichwertig gilt[1]) verfügen. Das Reisedokument muss in diesen Fällen im Zeitpunkt der Einreise und während des geplanten Aufenthaltes in der Schweiz oder in einem anderen Schengen-Staat noch gültig sein.
Ob ein Reisedokument zur Einreise anerkannt wird, entnehme man folgendem Dokument (englisch):
Anerkannte Reisedokumente (englisch)
Um sicherzustellen, dass stets die aktuellsten Dokumente zur Verfügung stehen, wird auf die Webseite der Europäischen Kommission verwiesen. Die Dokumente sind am Ende der Seite unter «Related documents» zu finden: (Travel documents issued by third countries and territorial entities (Part I); Travel documents issued by Member States (Part II); Travel documents issued by international organisations and other entities subject to international law (Part III); List of known fantasy and camouflage passports).
Sie belegen den Zweck und die Umstände des Aufenthalts in der Schweiz und/oder dem (den) zu besuchenden Staat(en).
Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in ein Drittland, oder sind in der Lage, diese Mittel rechtmässig zu erwerben.
Sie sind nicht im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.
Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
Sie sind nicht zu einer Landesverweisung oder einer Fernhaltemassnahme verurteilt worden.
Zum Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wird zudem empfohlen, folgende Dokumente mitzuführen:
Hin- und Rückreiseticket, das maximal 90 Tage gültig ist, oder gültiges Ticket für die Fortsetzung der Reise ausserhalb des Schengen-Raums mit dem Visum des Endbestimmungslandes bzw. den Visa der Endbestimmungsländer;
bei Unterkunft bei Privatpersonen oder Familienangehörigen ein Einladungsschreiben (keine besonderen Formvorschriften, Kopie genügt);
bei Unterkunft in einem Hotel die Reservationsbestätigung (Kopie genügt);
bei einer Geschäftsreise ein Schreiben des Unternehmens, das in die Schweiz einlädt, mit Angabe der Aufenthaltsdaten (Kopie genügt).
Anmerkung:
Personen, die über einen anderen Staat als die Schweiz in den Schengen-Raum einreisen, werden gebeten, sich beim Konsulat des entsprechenden Staates über die Formalitäten der Einreise in den Schengen-Raum zu erkundigen.
______
[1] Nicht als gleichwertig gelten vorläufige Aufenthaltstitel, die für die Dauer der Prüfung eines ersten Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder eines Asylantrags ausgestellt wurden.
Значить, нижче - правила в‘їзду до зони Шенгенської угоди від SEM.
Так, дозвіл на проживання в одній з країн Шенгенської угоди дає право на недотримання правил безвізового режиму для громадян третіх країн (в тому числі українців). Тобто усі зі статусом S легально перебувають на території інших країн Шенгену, незалежно від вичерпаних 90 днів.
Але… останній абзац дослівно каже: «якщо ви в‘їжджаєте до зони Шенгенської угоди через іншу країну (не Швейцарію), то потрібно дізнаватися за правила в‘їзду до зони Шенгенської угоди в консульстві відповідної країни». Отак от. Виходить, що перебувати в Польщі з S ви можете легально. Але щодо в‘їзду до Шенгену через Польщу потрібно дізнаватися в консульстві Польщі. :dontknow:
Дивіться ще новину нижче. Польща трактує наявність дозволу на проживання в країні Шенгенської угоди по-іншому.
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/faq.html
Sie benötigen bei der Einreise in den Schengen-Raum für den kurzfristigen Aufenthalt (ohne Erwerbstätigkeit) von maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen ein anerkanntes Reisedokument, welches die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen muss:
• es ist noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig; und
• es wurde innerhalb der vorangehenden zehn Jahre ausgestellt (das Ausstellungsdatum ist nur relevant für die Einreise in den Schengen-Raum).
Massgebend ist das Ausstellungsdatum des Reisedokuments, ungeachtet einer allfälligen behördlich festgelegten Verlängerung seiner Laufzeit.
Die beiden oben erwähnten Bedingungen gelten hingegen nicht für Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen, die über einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates
Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 1 MB, 11.07.2022)
oder ein gültiges Visum für einen längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D eines Schengen-Staates (nationales Visum, das einem Aufenthaltstitel als gleichwertig gilt[1]) verfügen. Das Reisedokument muss in diesen Fällen im Zeitpunkt der Einreise und während des geplanten Aufenthaltes in der Schweiz oder in einem anderen Schengen-Staat noch gültig sein.
Ob ein Reisedokument zur Einreise anerkannt wird, entnehme man folgendem Dokument (englisch):
Anerkannte Reisedokumente (englisch)
Um sicherzustellen, dass stets die aktuellsten Dokumente zur Verfügung stehen, wird auf die Webseite der Europäischen Kommission verwiesen. Die Dokumente sind am Ende der Seite unter «Related documents» zu finden: (Travel documents issued by third countries and territorial entities (Part I); Travel documents issued by Member States (Part II); Travel documents issued by international organisations and other entities subject to international law (Part III); List of known fantasy and camouflage passports).
Sie belegen den Zweck und die Umstände des Aufenthalts in der Schweiz und/oder dem (den) zu besuchenden Staat(en).
Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in ein Drittland, oder sind in der Lage, diese Mittel rechtmässig zu erwerben.
Sie sind nicht im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.
Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.
Sie sind nicht zu einer Landesverweisung oder einer Fernhaltemassnahme verurteilt worden.
Zum Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wird zudem empfohlen, folgende Dokumente mitzuführen:
Hin- und Rückreiseticket, das maximal 90 Tage gültig ist, oder gültiges Ticket für die Fortsetzung der Reise ausserhalb des Schengen-Raums mit dem Visum des Endbestimmungslandes bzw. den Visa der Endbestimmungsländer;
bei Unterkunft bei Privatpersonen oder Familienangehörigen ein Einladungsschreiben (keine besonderen Formvorschriften, Kopie genügt);
bei Unterkunft in einem Hotel die Reservationsbestätigung (Kopie genügt);
bei einer Geschäftsreise ein Schreiben des Unternehmens, das in die Schweiz einlädt, mit Angabe der Aufenthaltsdaten (Kopie genügt).
Anmerkung:
Personen, die über einen anderen Staat als die Schweiz in den Schengen-Raum einreisen, werden gebeten, sich beim Konsulat des entsprechenden Staates über die Formalitäten der Einreise in den Schengen-Raum zu erkundigen.
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[1] Nicht als gleichwertig gelten vorläufige Aufenthaltstitel, die für die Dauer der Prüfung eines ersten Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder eines Asylantrags ausgestellt wurden.