Svitlana » 05 січня 2012, 23:57
Hallo Jabalito,
Also, das Kind ist hier geboren und hat schon vermutlich Schweizer Bürgerschaft bekommen.
Da die Mutter Ukrainerin ist, besitzt das Kind auch automatisch die ukrainische Staatsbürgerschaft schon bei der Geburt. Nur besitzt er/sie noch kein Beweis dafür.
1. Der Mutter mit ihrem ukrainischer Pass (+Kopie) und Geburtsurkunde des Kindes (+Kopie) geht nach Bern, füllt Zayava (Antrag) aus und bekommt Dovidka (Bürgerschaftsurkunde), dass das Kind ukrainische Bürgerschaft besitzt. Gratis.
2. Um als UkrainerIn zu reisen, braucht das Kind ein Reisedokument. Es kann entweder im Pass der Mutter eingeschrieben sein oder einen eigenen Pass bekommen.
Das Kind darf doppelte Staatsbürgerschaft besitzen bist es 16 (oder 18?) Jahr alt ist. Dann muss es die Staatsbürgerschaft wählen. Ganz legitim.
http://www.mfa.gov.ua/switzerland/ua/pu ... /40733.htm
Auf der Webseite vom Ukrainischen Konsulat in Bern ist alles ganz gut beschrieben. Auf Ukrainisch halt.
Hallo Jabalito,
Also, das Kind ist hier geboren und hat schon vermutlich Schweizer Bürgerschaft bekommen.
Da die Mutter Ukrainerin ist, besitzt das Kind auch automatisch die ukrainische Staatsbürgerschaft schon bei der Geburt. Nur besitzt er/sie noch kein Beweis dafür.
1. Der Mutter mit ihrem ukrainischer Pass (+Kopie) und Geburtsurkunde des Kindes (+Kopie) geht nach Bern, füllt Zayava (Antrag) aus und bekommt Dovidka (Bürgerschaftsurkunde), dass das Kind ukrainische Bürgerschaft besitzt. Gratis.
2. Um als UkrainerIn zu reisen, braucht das Kind ein Reisedokument. Es kann entweder im Pass der Mutter eingeschrieben sein oder einen eigenen Pass bekommen.
Das Kind darf doppelte Staatsbürgerschaft besitzen bist es 16 (oder 18?) Jahr alt ist. Dann muss es die Staatsbürgerschaft wählen. Ganz legitim.
http://www.mfa.gov.ua/switzerland/ua/publication/content/40733.htm
Auf der Webseite vom Ukrainischen Konsulat in Bern ist alles ganz gut beschrieben. Auf Ukrainisch halt.